Neue Vorgaben für den Budweiser Cup Helgoland-Edinburgh
Für die Teilnehmer des Budweiser Cup Helgoland-Edinburgh gibt es einige Neuigkeiten in den aktuell gültigen World Sailing Offshore Special Regulations der Kategorie 2. Gegenüber 2015 wurde der Inhalt erheblich verändert und wir raten allen Teilnehmern, sich mit den Vorgaben vertraut zu machen. So gelten beispielsweise neue Vorschriften in den Abschnitten zu Stabilität und aufrichtendem Moment (3.04), Rettungsschlinge (4.22.6), Pyrotechnischen Signalen (4.23.1) und Rettungswesten (5.01). Außerdem sind viele Regeln gegenüber 2015 gestrichen worden.
Auch in diesem Jahr muss das Nordseewoche Team vor dem Start er Langstrecke neben der traditionellen Vorführung der Sicherheitsausrüstung Stichproben zur Sicherheitsausrüstung und Regelkonformität der Boote durchführen. Sollte es auf Helgoland zu Beanstandungen kommen, ist es dort praktisch unmöglich, noch Dinge zu besorgen.
Weiterhin benötigen Skipper für den Budweiser Cup Helgoland-Edinburgh einen Sportseeschifferschein (SSS), (bzw. einen alten BK- oder höherwertigen Schein). Ausländische Skipper benötigen ein entsprechendes Dokument ihres nationalen Seglerverbandes. Kapitänspatente aus der Seeschifffahrt werden ebenfalls anerkannt. Die Ausnahmeregelung zur Pantaenius Rund Skagen Regatta aus 2016 gilt hier nicht.
Mindestens 30% der Crew aber nicht weniger als zwei Personen, einschließlich des Skippers, müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Start der Wettfahrt einen Survival at Sea Kurs (World Sailing/DSV zertifiziert) absolviert haben. Gültige Patente aus der Seeschifffahrt werden ebenfalls anerkannt.
Mindestens ein Crewmitglied muss einen „Erste Hilfe“-Kurs innerhalb der vergangenen fünf Jahre absolviert haben, Dies müssen entweder ein World Sailing zertifizierter Kurs nach World Sailing OSR Anhang H oder ein Kurs nach STW 95 (International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) in Übereinstimmung mit A VI/1-3- Elementary First Aid oder ein höherwertiger Kurs sein. Gültige Patente aus der Seeschifffahrt werden natürlich auch hier anerkannt.
Die erforderlichen Ausbildungen müssen bei Abgabe der Crewliste durch Zertifikate nachgewiesen werden.